15. Oktober 2012 - 16. Oktober 2012, NH Berlin FriedrichstraßeDie häufigsten Unregelmäßigkeiten liegen in der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies ergab die Prüfung der Europäischen Kommission bezüglich der Verwendung öffentlicher Fördermittel aus Strukturfonds. Neben fondsspezifischen Regelungen müssen Verwaltungs- und Prüfbehörden sowie Zuwendungsempfänger auch die nationalen und europäischen vergaberechtlichen Vorschriften einhalten. Bei Rechtsverstößen müssen entsprechende Korrekturen vorgenommen werden, die meistens die Minderung von Fördergeldern nach sich zieht. Um dies zu vermeiden, müssen alle Verantwortlichen sowohl mit den EU-Fonds Verordnungen als auch mit den Anforderungen des nationalen und europäischen Vergaberechts vertraut sein.
Dabei stellen sich die Fragen:
Was lernen Sie in diesem Seminar?
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Beschaffung von Leistungen erörtert das Seminar die Vorgaben der EU-Strukturfondsregelungen und des Europäischen Vergaberechts. Zudem werden die Grundzüge der nationalen Vergaberegelungen dargestellt. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vorbereitung der Vergabeverfahren, der Auswahl der richtigen Verfahrensart und der Wertung von Angeboten. Ferner geht das Seminar auf die Aufhebung der Ausschreibungen, die Anfechtung wegen Irrtums sowie auf die „Brennpunkte“ im Zusammenspiel Vergabe- und Zuwendungsrecht ein. Anhand von Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis werden die unterschiedlichen Aspekte der vergaberechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Fonds verdeutlicht und der Prüfpfad bei EU-geförderten Projekten dargestellt.
Ihr Vorteil
An wen richtet sich das Seminar?
die mit der Bewilligung und Prüfung von Zuwendungen
aus ESF- und EFRE-Mitteln befasst sind und bereits über
Grundlagenwissen verfügen
Sprache: deutsch
| 1289,- € zzgl. 19% MwSt. |