15. Oktober 2012 - 16. Oktober 2012, Mercure Hotel Berlin an der CharitéOPTIMALE IT-VERGABE IST SCHLÜSSELFAKTOR FÜR DEN ERFOLG IHRER IT-PROJEKTE
Bei Anschaffungen von IT-Leistungen müssen öffentliche IT-Projektleiter und die Einkaufseinheiten stets die Regelungen des Vergaberechts beachten. Dies betrifft jegliche Projekte, ob nun die Gründung eines virtuellen Rathauses oder der Softwareeinkauf für eine Grundschule.
Typische IT-Leistungsarten reichen von der IT-Projektberatung, IT-Schulungen, der Bereitstellung von inhaltsunabhängigen Providerdiensten, der Entwicklung und Pflege von Software über die Instandhaltung von Hardware und der Pflege von Webseiten-Inhalten bis hin zu den mit der Datenverarbeitung verbundenen Dienstleistungen. Die Abwicklung von IT-Leistungen erweist sich als besonders komplex und ist mit hohen Investitionsvolumina und daher mit hohen Risiken verbunden.
Im deutschen Vergaberecht gibt es keine speziellen IT Regelungen. In Betracht kommen grundsätzlich VOF und VOL/A, für die genaue Bestimmung bedarf es aber einer Betrachtung des Einzelfalles. Zusätzlich müssen die Regelungen der UfAB IV beachtet werden.
Worauf müssen öffentliche Stellen zusätzlich achten?
AN WEN RICHTET SICH DAS FACHSEMINAR?
Alle öffentlichen Stellen und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die IT-Projekte planen und zur Ausschreibung verpflichtet sind, insbesondere Leiter und Führungskräfte sowie IT-Projektleiter der Abteilungen:
Anbieter von IT-Lösungen für öffentliche Dienste
Berater und Rechtanwälte im Bereich der IT-Vergabe
WAS LERNEN SIE IN DIESEM SEMINAR?
IHRE VORTEILE
Sprache: deutsch
| 1398,- Euro zzgl. 19% MwSt. |