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Bernhard Demmer

bernhard.demmer(at)euroakad.eu

Tel.:030/80 20 80 234
Fax.:030/80 20 80 259

Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von EU-Fördermitteln

lang_de 03. September 2012 - 04. September 2012, Abba Berlin Hotel

Überblick

UNREGELMÄßIGKEITEN IMMER NOCH PROBLEMATISCH!
Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden sind laut der allgemeinen Strukturfondsverordnung aufgefordert, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und rechtsgrundlos gezahlte Fördermittel vom Endbegünstigten zurückzufordern. Hierzu bedarf es einerseits der Rücknahme bzw. des Widerrufs des Zuwendungsbescheides und andererseits muss die Kommission regelmäßig und detailliert über den Stand und den Verlauf der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unterrichtet werden. Zusätzlich führen auch die Bescheinigungsbehörden Aufzeichnungen über wieder einzuziehende und zurückzufordernde Beträge und berichten hierüber jährlich an die Kommission.

Falls Verwaltungsbehörden die rechtsgrundlos an einen Endbegünstigten gezahlten Fördermittel nicht wieder einziehen können, haften sie grundsätzlich für die Erstattung solcher Beträge an den Gesamthaushalt der EU. Finanzielle Berichtigungen (durch Mitgliedstaat oder Kommission) sind auch dann erforderlich, wenn einzelne oder systemische Mängel im Verwaltungs- und Kontrollsystem zu unberechtigten Zahlungen an Endbegünstigte führen.

Über den Umgang mit Unregelmäßigkeiten und deren Folgen sowie über das einzuhaltende Meldewesen herrscht bei allen Beteiligten im Verwaltungs- und Kontrollsystem nach wie vor beträchtliche Unsicherheit. Nicht umsonst beklagt der Europäische Rechnungshof wiederholt die Berichterstattung über Finanzkorrekturen als den am wenigsten zufriedenstellenden Aspekt der von ihm geprüften Systeme (Jahresbericht 2009).

AN WEN RICHTET SICH DAS FACHSEMINAR?

  • Leiter und Mitarbeiter aus
    • Verwaltungsbehörden,
    • Zwischengeschalteten Stellen bzw. anderen Prüfstellen 
      (u.a. Ministerien, Förderbanken, Investitionsbanken),
    • Bescheinigungsbehörden,
    • Prüfbehörden, die mit der Prüfung von Zuwendungen aus EU-Fördermitteln (EFRE, ESF, ELER, EGFL, EFF), insbesondere mit der Problematik der Unregelmäßigkeiten, befasst sind.
  • Öffentliche und private Zuwendungsempfänger von EU-Strukturfondsmittel und Projektträger von EU-geförderten Projekten
  • Juristen und Berater im Bereich EU-Fonds

WAS LERNEN SIE IN DIESEM SEMINAR?

  • Wann habe ich mit einer Unregelmäßigkeit zu tun?
  • Wie ermittle ich Unregelmäßigkeiten?
  • Wann sprechen wir von einer Unregelmäßigkeit und wann von Betrug?
  • Wie identifiziere ich Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren?
  • Alles rund um das Meldeverfahren
  • Richtige Behandlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge
  • Wie führe ich eine finanzielle Berichtigung durch?
  • Wie kann ich Unregelmäßigkeiten vorbeugen?
  • Wie kann ich konkrete Fälle lösen – interaktive Praxisübungen

IHRE VORTEILE

  • Erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit Unregelmäßigkeiten – dank des Seminares beherrschen Sie alle einschlägigen Rechtsgrundlagen und Gesamtzusammenhänge
  • Seien Sie bestens vorbereitet, wenn die Kommission ihre Fragen stellt
    – erfahren Sie mehr über die Konsequenzen von Unregelmäßigkeiten
    und entsprechende Verfahren 
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, dem Referenten Ihre individuellen Fragen zu stellen – unser Experte steht Ihnen 2 Tage lang zur Verfügung und
    berät Sie persönlich
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsmethoden auf dem neuesten Stand sind – tauschen Sie sich mit Ihren Fachkollegen aus
  • Prüfen Sie Ihr Know-how in speziell vorbereiteten Fallstudien und
    interaktiven Workshops – so werden Sie das frisch erlangte Wissen in
    Praxis sicher anwenden können!

 

 

Sprache: deutsch

Veranstaltungshotel

» Abba Berlin Hotel

Veranstaltungspreis

1289,- Euro zzgl. 19% MwSt.