Infrastruktur und Verkehr<br/>Wer in den Niederlanden wohnt, darf kein in einem anderen Land zugelassenes Auto fahren. Er muss es in den Niederlanden anmelden und eine hohe Zulassungssteuer bezahlen. Der EuGH entschied nun: Eine solche Regelung ohne Berücksichtigung der Benutzungsdauer der Fahrzeuge ist mit dem Unionsrecht nicht zu vereinbaren. Für die kurzzeitige Benutzung eines in einem anderen Land zugelassenen Autos darf keine hohe Zulassungssteuer erhoben werden.